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Richtlinien und Antrag des Landes Burgenland zur Forderung der Kurzzeitpflege für pflegebedürftige Personen

Informationen des Amts der Burgenländischen Landesregierung. "Bei der Kurzzeitpflege handelt es sich um einen bis zu 90 Tage befristeten Heimaufenthalt zur Rekonvaleszenz, etwa nach Krankenhausaufenthalten oder wegen urlaubsbedingter bzw. anderer vorübergehender Verhinderung sonst pflegender Angehöriger. Kurzzeitpflege ist ein Beitrag, pflegende Angehörige zu entlasten und die häusliche Pflege zu stützen und längerfristig möglich zu machen. Sie soll somit auch kurzfristige Engpässe in der häuslichen Pflege überbrücken und die Aufnahme der pflegebedürftigen Menschen in Langzeitpflege vermeiden oder zumindest längerfristig hinauszögern. [...]"
https://www.burgenland.at/themen/pflege/kurzzeitpflege/

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