"Zuwendungen, die Sie an eine der unten genannten Einrichtungen leisten, sind steuerlich als Sonderausgaben absetzbar. Für Zuwendungen, die ab dem Jahr 2017 geleistet werden, übermitteln alle in der Liste genannten Einrichtungen den Jahresbetrag der Zuwendung unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Wege von FinanzOnline an das Finanzamt, sodass Sie den Betrag nicht mehr in die Steuererklärung aufnehmen müssen. Dazu ist erforderlich, dass Sie der Empfängerorganisation Ihren Vor- und Zunamen und Ihr Geburtsdatum (korrekt) bekannt geben. [...]" https://service.bmf.gv.at/service/allg/spenden/show_mast.asp...