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Zitat Bundesgesetzblatt vom 13.09.2012:

"302. Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Bestimmungen für die Erstellung von Pflegedienstleistungsstatistiken sowie von weiterführenden statistischen Auswertungen (Pflegedienstleistungsstatistik-Verordnung 2012 – PDStV 2012)

Auf Grund des § 5 Abs. 4 des Pflegefondsgesetzes (PFG), BGBl. I Nr. 57/2011, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und der Bundesministerin für Finanzen verordnet:

Gegenstand

§ 1. Diese Verordnung regelt den Umfang und die Art der von den Ländern an die Bundesanstalt Statistik Österreich zu übermittelnden Daten zur Einrichtung und Führung einer Pflegedienstleistungsdatenbank zum Zweck der Erstellung von Pflegedienstleistungsstatistiken und von weiterführenden statistischen Auswertungen im Auftrag des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz gemäß § 5 PFG. [...]"

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2012_II_30...
Quelle: ris.bka.gv.at


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