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Zitat MeinBezirk.at/ Wien vom 26.06.2023:
"Im zweiten Pflegepaket wurde u.a. beschlossen, dass ab 1.7.23 auch Pflegekräfte von der PVA mit Einstufungsgutachten beauftragt werden können, damit es bedeutend rascher geht - vom Erstantrag bis zur Auszahlung von Pflegegeld. (Quelle: APA-OTS0088)
Aber auch Pflegekräfte müssen sich an das Pflegegeldgesetz und an die Einstufungsverordnung halten, wenngleich sie eventuell "verständnisvoller" beurteilen als Ärztinnen und Ärzte.
einfach probieren?
Deshalb sollte man auch ab 1.7.23 Pflegegeld nicht »probeweise« beantragen.
Selbst wenn die Antragstellung vordergründig »kostenlos« ist, so sei darauf hingewiesen, dass neben den Kosten die jeder Antrag und jeder Einspruch gegen einen Bescheid verursacht, auch Nachteile für den Antragsteller damit verbunden sind (z.B. Sperrfrist für neuen Antrag).
anstatt probeweise einen Antrag stellen
Es empfiehlt sich vor jeder Antragstellung bei pflegestufen.at kostenlos, anonym und so oft man möchte, die Pflegestufe zu berechnen. Dafür muss der/die PflegegelderberIn nicht zustimmen und auch nicht untersucht werden. Damit lässt sich gleichzeitig vermeiden abgelehnt zu werden und sonstige Nachteile in Kauf nehmen zu müssen.
Ob es nach der Neuerung ab 1.7.23 vermehrt Klagen gegen ablehnende Erstbescheide geben wird, weil nicht ärztlich festgestellt wurde, dass Diagnosen, Therapien und Beschwerden zusammenpassen, das wird die Zukunft weisen. Ebenso wird sich zeigen, ob es vom Erstantrag bis zur Auszahlung des Pflegegeldes rascher gehen wird, als das bisher der Fall war. [...]"
https://www.meinbezirk.at/innere-stadt/c-regionauten-communi...Quelle: meinbezirk.at
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