Zitat ORF Vorarlberg vom 16.12.2024:
"Eine Sozialbetreuerin ist nach einem tödlichen Badeunfall in zweiter Instanz schuldig gesprochen worden. Wie die »Neue Vorarlberger Tageszeitung« berichtet, habe die Betreuerin ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt. In erster Instanz war sie noch freigesprochen worden. [...]"