Zitat ORF Salzburg vom 06.09.2025:
"Eine Tempoüberschreitung um mehr als 120 km/h auf der Autobahn, ist selbst bei einem medizinischen Notfall nicht erlaubt. Das stellt jetzt das Landesverwaltungsgericht Salzburg klar und wies den Einspruch eines solchen extremen Rasers ab. [...]"