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Zitat ORF Salzburg vom 06.09.2025:

"Eine Tempoüberschreitung um mehr als 120 km/h auf der Autobahn, ist selbst bei einem medizinischen Notfall nicht erlaubt. Das stellt jetzt das Landesverwaltungsgericht Salzburg klar und wies den Einspruch eines solchen extremen Rasers ab. [...]"
https://salzburg.orf.at/stories/3320592/
Quelle: salzburg.orf.at


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