"Der Begriff der kultursensiblen Pflege ist in Deutschland bereits im Sozialgesetzbuch (§ 1 Abs. 5 SGB XI) verankert. Darunter wird zumeist verstanden, dass eine pflegebedürftige Person entsprechend ihrer individuellen Werte, kulturellen und religiösen Prägung und Bedürfnisse versorgt und betreut wird. Damit einher gehen bewusste, konsequente und kontinuierliche Beachtung und Respekt der kulturellen und migrationsbedingten Dimensionen und Unterschiede zwischen Pflegebedürftigen, pflegenden Angehörigen und Pflegenden. [...]" https://www.youtube.com/watch?v=Ie9Xhl6GWUw&t=0s AngehörigeExpert*inKultur / LebensstilLebensqualitätSelbstfürsorgePflegeBildungVeranstaltungVideo