Information der Österreichischen Justiz: "Psychisch kranke und geistig beeinträchtige Personen haben die gleichen Rechte wie alle Menschen, können diese aber oft nicht selbstständig wahrnehmen. Es ist ein zentrales Anliegen der Justiz, auch für diese Menschen einen gleichwertigen Zugang zum Recht zu gewährleisten. Dazu ist Österreich nach der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verpflichtet. [...] Die Dienstleistungen der Vereinsvertretung, Patientenanwaltschaft und Bewohnervertretung stehen österreichweit zur Verfügung. [...]" https://www.justiz.gv.at/home/service/patientenanwaltschaft-...