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Zitat DiePresse vom 04.08.2023:

"Krankenhäuser sollten im Ernstfall in einem bereits vorhandenen Register mit rund 25.000 Verfügungen nachsehen müssen, fordern Österreichs Rechtsanwälte. Das Gesundheitsministerium hält das nicht für notwendig und arbeitet stattdessen an einem eigenen Register.

Lediglich vier Prozent der österreichischen Bevölkerung haben eine Patientenverfügung, also ein offizielles Dokument, in dem unter ärztlicher Beratung und Anleitung detailliert festgeschrieben wird, welche medizinischen Maßnahmen (Therapien, Operationen, Wiederbelebungen etc.) nicht umgesetzt werden dürfen, sollte die betroffene Person nicht mehr selbst darüber entscheiden können. Etwa wegen Bewusstlosigkeit nach einem Unfall oder einem Schlaganfall. Auch Erkrankungen wie Demenz kommen für diese Situation infrage. [...]"

https://www.diepresse.com/13794192/lebenserhaltende-massnahm...
Quelle: diepresse.com


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