Zitat Kronen Zeitung/ Niederösterreich vom 25.09.2025:
"Wegen eines Trauerfalls verließ eine 54-Jährige kurzfristig die Heilstätte. Weil sie aber nicht auf die Genehmigung der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) gewartet hatte, gilt die Kur nun als abgebrochen. [...]"