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Informationen des Landes Burgenland: Heimaufnahme

"Bei der Aufnahme in ein Altenwohn- und Pflegeheim gilt das Prinzip der Freiwilligkeit. Sie erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung der pflegebedürftigen Person bzw. der gesetzlichen Vertretung (Sachwalter/in). [...] Wenn die eigenen Mittel (z.B. Pension und Pflegegeld) nicht ausreichen, um die Heimkosten selbst zu tragen, kann bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt werden. [mittels eines Antrags auf Gewährung von Leistungen nach dem Burgenländischen Sozialhilfegesetz ...]"
https://www.burgenland.at/themen/pflege/altenwohn-und-pflege...

Seniorenstudium Österreich

"Lebenslanges Lernen. Es gibt kein richtiges oder falsches Alter, um etwas Neues zu lernen. [...]"
https://seniorenstudium.at

Land Bgld: Kostenübernahme für Altenwohn- und Pflegeheime

"Stationäre Dienste sind Einrichtungen zur dauernden bzw. vorübergehenden Unterbringung, Versorgung, aktivierenden Betreuung und Pflege überwiegend betagter bzw. pflegebedürftiger Menschen, die nicht oder nicht mehr in der Lage sind, selbständig einen eigenen Haushalt zu führen und denen die notwendige Hilfe weder im familiären Bereich noch durch teilstationäre oder ambulante Dienste ausreichend oder zufriedenstellend geboten werden kann. [...]"
https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/situation/buerger/ges...
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