Expert*innen in Wien (397)
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe. [...]
"(1) Die Vertragsparteien kommen überein, im Rahmen ihrer Zuständigkeit das Berufsbild, die Tätigkeit und die Ausbildung der Angehörigen der Sozialbetreuungsberufe nach gleichen Zielsetzungen und Grundsätzen zu regeln.
(2) Als Angehörige der Sozialbetreuungsberufe gelten
1. Diplom-Sozialbetreuer/innen
a) mit dem Schwerpunkt Altenarbeit (Diplom-Sozialbetreuer/innen A),
b) mit dem Schwerpunkt Familienarbeit (Diplom-Sozialbetreuer/innen F),
c) mit dem Schwerpunkt Behindertenarbeit (Diplom-Sozialbetreuer/innen BA),
d) mit dem Schwerpunkt Behindertenbegleitung (Diplom-Sozialbetreuer/innen BB),
2. Fach-Sozialbetreuer/innen
a)mit dem Schwerpunkt Altenarbeit (Fach-Sozialbetreuer/innen A),
b) mit dem Schwerpunkt Behindertenarbeit (Fach-Sozialbetreuer/innen BA),
c) mit dem Schwerpunkt Behindertenbegleitung (Fach-Sozialbetreuer/innen BB) sowie
3. Heimhelfer/innen soweit in den landesrechtlichen Vorschriften vorgesehen. [...]"https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundes...
Online-Suchportal mit Übersicht zu den "in den jeweiligen Bundesländern betriebenen Seniorenresidenzen, Seniorenwohnheime, Altenheime und Pflegeheime in Österreich. Manche dieser Einrichtungen haben "nebenbei" auch Betreubares Wohnen bzw. Betreutes Wohnen anzubieten"https://www.50plus.at/pflege/seniorenheime-pflegeheime-oeste...
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