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Zitat Der Standard vom 10.10.2023:

"Die Ehe ist ein Vertrag. Um diesen Vertrag aufzulösen, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Möchte man das "einvernehmlich" tun, braucht es – wie der Name bereits vermuten lässt – vor allen Dingen eine Einigung, und zwar erstens darüber, dass man eine Scheidung will, und zweitens eine Einigung über die Folgen einer Scheidung. Wie bei jedem anderen Vertrag kann man von den vertraglichen Verpflichtungen vor allem dann abweichen, wenn es beide wollen. Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, auf Scheidung zu klagen, dafür braucht es aber Gründe. [...] Immer wieder fällt auf, dass es Menschen nicht bewusst ist, dass eine Ehe nicht einfach so einseitig, ohne Angabe von Gründen jederzeit kündbar ist und dass man für eine einvernehmliche Scheidung insbesondere die Mitwirkung des anderen Eheteils braucht. Gar nicht so einfach, wenn man bedenkt, dass zwei Menschen eine Scheidung nur selten anstreben, wenn sie sich besonders gut verstehen. [...]

Grundsätzliches zum Ablauf

Während die meisten Menschen wissen, dass am Standesamt geheiratet wird, ist das Wissen über den Ablauf einer (einvernehmlichen) Scheidung weit dünner. Scheidungswillige Eheleute können gemeinsam bei dem jeweiligen Wohnort-Bezirksgericht einen Antrag auf Scheidung stellen. Dieser Antrag auf Scheidung kann sowohl mündlich beim Bezirksgericht – zum Beispiel am Amtstag – zu Protokoll gegeben als auch schriftlich gestellt werden. Es gibt auch ein Formular, das man dafür verwenden kann.

Das zuständige Bezirksgericht wird nach einem Antrag auf eine einvernehmliche Scheidung eine Verhandlung anberaumen. Zu dieser Verhandlung müssen beide Eheleute persönlich erscheinen. Die Vereinbarung, die zwei Eheleute über die wesentlichen Scheidungsfolgen treffen müssen, damit eine einvernehmliche Scheidung möglich ist, kann entweder mündlich vor Gericht geschlossen werden oder bereits schriftlich mitgenommen und bei Gericht vorgelegt werden. Es empfiehlt sich in jedem Fall – auch bei einer einvernehmlichen Scheidung –, eine Rechtsberatung vorab in Anspruch zu nehmen. Hat ein Ehepaar minderjährige Kinder, ist es notwendig, dass vor der einvernehmlichen Scheidung eine Elternberatung bei einer geeigneten Person absolviert wird.

Das Gericht entscheidet schließlich über den Antrag auf eine einvernehmliche Scheidung mit Beschluss. Gegen diesen Beschluss kann noch ein Rechtsmittel erhoben werden. Es ist aber auch möglich, in der Verhandlung auf ein Rechtsmittel zu verzichten, dann wird die Scheidung direkt rechtskräftig.

Worüber braucht es eine Einigung? [...] Kosten einer einvernehmlichen Scheidung [...] Konsequenzen im Blick haben [...]"
https://www.derstandard.at/story/3000000189232/wie-laeuft-ei...
Quelle: derstandard.at


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