Zitat finanz.at vom 19.07.2024:
"Wer während des Bezugs der Pension, von Kinderbetreuungsgeld, Studienbeihilfe oder Arbeitslosengeld etwas dazuverdient, unterliegt den jeweiligen Zuverdienstgrenzen. Diese Grenzbeträge werden jährlich erhöht. Für 2024 gelten zudem neue Regelungen. [...]"
https://www.finanz.at/news/zuverdienst-pension-ams-karenz-20...Quelle: finanz.at
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