Zitat Der Standard vom 21.07.2025:
"Meine Frage an Erblasser, Erbende und Jurist:innen: wenn ein Erbe seinen Hausanteil verkaufen will, müssen die anderen beiden ihn auszahlen? Wenn ja, welcher Wert/Preis kommt da zum Tragen? Kann der Verkaufswillige seinen Anteil zum Beispiel auf willhaben anbieten? Wie sieht es bezüglich Vorkaufsrechten aus? Danke für euren Input! [...]"
https://www.derstandard.at/story/3000000280253/ein-haus-drei...Quelle: derstandard.at
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