Zitat Der Standard vom 14.08.2025:
"Viele ArbeitnehmerInnen üben zusätzlich zu ihrem Hauptberuf noch eine geringfügige Tätigkeit aus. Manche Arbeitnehmer:innen haben indes mehrere geringfügige Beschäftigungen, die sie in Summe einen Verdienst über der Geringfügigkeitsgrenze erwirtschaften lassen. In beiden Fällen ergeben sich (nachträglich) Abgaben für die Pensions- und Krankenversicherung, sowie allenfalls ab Überschreiten der Steuerfreigrenze dann auch die Lohnsteuer. [...] Wäre es, in Anbetracht der Umstände, nicht sinnvoll, wenn die Regierung diesbezüglich ein neues Gesetz erlassen würde, das diese Situation verbessern oder ändern würde? Was meint Ihr dazu und was würdet Ihr tun, wenn Ihr eine Entscheidung über geringfügige Dienstverhältnisse und deren Pflichtbeiträge in der Kranken- und Pensionsversicherung treffen würdet? [...]"
https://www.derstandard.at/story/3000000283408/kranken-und-p...Quelle: derstandard.at
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