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Zitat APA-OTS/ Pressedienst der Parlamentsdirektion - Parlamentskorrespondenz vom 06.07.2023:

"Der Nationalrat hat in seiner heutigen Sitzung weitere Teile der im Frühjahr 2022 eingeleiteten Pflegereform auf Schiene gesetzt. Auf Basis eines Gesetzesantrags der Koalitionsparteien stimmten die Abgeordneten unter anderem mehrheitlich dafür, die Befugnisse des Pflegepersonals in einzelnen Belangen auszuweiten, die Anerkennung ausländischer Berufsausbildungen zu vereinfachen und den Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen zu erleichtern. So werden etwa diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen ab 2024 bestimmte Medizinprodukte wie Verbandsmaterialien und Gehhilfen selbstständig verordnen können. Zudem enthält eine begleitende Gesetzesnovelle administrative Vereinfachungen bei der im letzten Jahr beschlossenen sechsten Urlaubswoche für Pflegepersonal ab dem 43. Lebensjahr. [...]

Einstimmig hat der Nationalrat ein auf einer EU-Richtlinie basierendes neues Barrierefreiheitsgesetz beschlossen. Damit soll sichergestellt werden, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die für Menschen mit Behinderung als besonders wichtig eingestuft wurden und insbesondere den Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie betreffen, europaweit den gleichen Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen. Das betrifft PCs, Smartphones, Bankomaten und Fahrkartenautomaten ebenso wie E-Banking, E-Commerce, Online-Messenger-Dienste und E-Books. [...]

Die Freiheitlichen forderten unter anderem eine gesetzlich festgelegte Entschädigung für Pflegelehrlinge und eine Erhöhung des Pflegestipendiums für Personen, die sich zu einer Pflegefachkraft umschulen lassen, konnten sich mit entsprechenden Entschließungsanträgen aber nicht durchsetzen. [...]

Neuerungen für Pflegeassistent:innen und Pflegefachassistent:innen sowie für 24-Stunden-Betreuer:innen und Zivildiener [...] So werden Pflegeassistent:innen und Pflegefachassistent:innen künftig direkt nach Abschluss ihrer Ausbildung eine verkürzte Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege beginnen können und zusätzliche Befugnisse bekommen. Weiters wird die Ausbildung und Berufserfahrung von diplomiertem Gesundheits- und Krankenpflegepersonal in höherem Ausmaß als bisher auf die Bachelor-Ausbildung an Fachhochschulen angerechnet. [...]"

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230706_OTS0161/nat...
Quelle: OTS


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