Zitat BVZ vom 28.09.2023:
"Die Anstellung für pflegende Angehörige wird ab 2024 auf Vertrauenspersonen ausgeweitet. Damit kann das Landes-Modell auch ohne Verwandtschaftsverhältnis in Anspruch genommen werden. [...]
Im Jahr 2019 wurde die Neuordnung der Pflege im Land mit dem Modell der pflegenden Angehörigen gestartet; ab 1. Jänner 2024 kann man sich auch anstellen lassen, wenn man mit der Pflegeperson nicht verwandt ist. Die Öffnung für Vertrauenspersonen, von engen Freunden bis hin zu Nachbarn, wird von der Landesregierung nach einer Evaluierung durch die Fachhochschule beschlossen. [...]"


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