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Zitat Kurier/ Burgenland vom 10.05.2024:

"Die neue Regelung soll ab November 2029 wirksam werden. Betroffen wären derzeit zehn Pflegeheime im Land. [...] Das Burgenland novelliert das 2019 beschlossene Sozialeinrichtungsgesetz nach einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) und knüpft damit ab 2029 den Bezug von Landesgelder an volle Gemeinnützigkeit. [...]



Die Gemeinnützigkeit ist einer der Kernpunkte des Sozialeinrichtungsgesetzes. Damit wären Betreiber von Pflegeheimen, sofern sie Landesmittel in Anspruch nehmen, verpflichtet, ihre Häuser gemeinnützig zu führen. Dagegen hatte aber SeneCura wegen Eingriffs in die Erwerbsfreiheit Beschwerde eingelegt.

Der Verfassungsgerichtshof habe dem Land 2023 zwar Recht gegeben, allerdings bei den Übergangsfristen betreffend bereits bestehende Betriebsbewilligungen sowie bei der Einschränkung der Tagsatzvereinbarungen widersprochen. [...]

Bis Ende 2026 soll erhoben werden, wie viele Träger sich für die Gemeinnützigkeit entscheiden und wie viele Pflegeplätze vom Land geschaffen werden müssen. 35 der 45 Alten- und Pflegeheime im Burgenland werden laut Landesangaben gemeinnützig geführt. [...]"
https://kurier.at/chronik/burgenland/burgenland-pflege-heim-...
Quelle: kurier.at