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Zitat OTS/ Volksanwaltschaft vom 26.05.2025:

"Sobald jemand 2 % des Netto-Einkommens für Rezeptgebühren ausgegeben hat, ist sie/er für den Rest des Jahres davon befreit. Nicht aber, wenn man viele billige Medikamente verschrieben bekommt. Darauf hatte Volksanwalt Bernhard Achitz im Februar 2024 aufmerksam gemacht. [...]"

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250522_OTS0138/ach...
Quelle: ots.at


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