Zitat ORF Vorarlberg vom 30.11.2025:
"Ein offenbar betrunkener Rollstuhlfahrer, der vor drei Jahren einen Alkotest verweigert hatte, könnte nun Folgen für die Straßenverkehrsordnung haben. Der Mann hatte von der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch damals eine Geldstrafe von 1.600 Euro bekommen und ist dagegen bis vors Höchstgericht gezogen – erfolglos [...]"



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