Suchmenü ausblenden


Suchmenü einblenden

News > NÖN-Ombudsmann. Wichtiges zur Pflegekarenz

Zitat Niederösterreichische Nachrichten vom 09.07.2022:

"Mit der geplanten Pflegereform soll unter zahlreichen Maßnahmen auch der Rechtsanspruch auf Pflegekarenz auf drei Monate ausgeweitet werden. NÖN-Ombudsmann Johannes Jungwirth informiert: Seit Jänner 2014 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Bedienstete des Bundes, der Länder oder Gemeinden mit ihrem Dienstgeber eine Pflegekarenz (Teilzeit oder Vollzeit) gegen Herabsetzung des Arbeitsentgeltes bis längstens drei Monate vereinbaren. Außerdem besteht seit 1. Jänner 2020 für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Rechtsanspruch auf Pflegekarenz bis zu maximal vier Wochen. [...]"

https://www.noen.at/niederoesterreich/chronik-gericht/noen-o...
Quelle: NÖN.at


Sie sind hier: NewsNews

Weitere bestNET.Portale

powered by T3consult
Datenschutz-Erklärung