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Zitat MeinBezirk.at/ Salzburg vom 12.06.2023:
"Opfer von Verbrechen haben in Österreich viele Rechte. Doch die meisten Opfer wissen das gar nicht. In Österreich regelt das Opferschutzgesetz den Anspruch auf eine kostenlose Versorgung, Behandlung und Psychotherapie. [...]
Die Kosten für eine Psychotherapie (und auch für andere unterstützende Maßnahmen) werden vom Bundessozialamt übernommen, und zwar auch dann, wenn die Täter*innen unbekannt oder nicht mehr auffindbar sind. Auch wenn Sie während Ihrer Kindheit schwere körperliche und/oder sexuelle Gewalt erleben mussten, und deshalb heute noch immer unter Traumafolgesymptomenn bzw. an einer Posttraumatischen Belastungsstörung leiden, profitieren sie vom Opferschutzgesetz, welches auch dann eine kostenlose Therapie vorsieht. [...]"
https://www.meinbezirk.at/salzburg/c-regionauten-community/k...Quelle: meinbezirk.at
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