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Zitat Kronen Zeitung/ Burgenland vom 28.09.2023:

"Im Burgenland wird das Anstellungsmodell für pflegende Angehörige ausgeweitet. Künftig steht es auch für Vertrauenspersonen offen, die nicht mit den zu Betreuenden verwandt sind. [...]

Ab 1. Jänner 2024 können auch Nachbarn, Freunde oder Bekannte die Pflege übernehmen und sich beim Land dafür anstellen lassen. »Die Erweiterung öffnet das Modell für Personen, die zwar kein Verwandtschaftsverhältnis, aber ein Vertrauensverhältnis zur pflegebedürftigen Person haben«, erläutert Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ). Dies sei ein weiterer Schritt, um pflegebedürftigen Burgenländern eine möglichst lange Betreuung zu Hause zu ermöglichen. [...]

Gleichzeitig würden Verwandte und Bekannte, die Pflege übernehmen, sozialversicherungsrechtlich abgesichert, meint Doskozil. Die Vertrauenspersonen müssen, ebenso wie pflegende Angehörige, innerhalb eines Jahres eine Pflege-Grundausbildung absolvieren und zwei Jahre lang ihren Hauptwohnsitz im Burgenland gehabt haben. Neu ist eine Ausnahmeregelung bei den zu Betreuenden, für die bisher ebenfalls dieser Zeitraum galt. [...]"
https://www.krone.at/3125417
Quelle: krone.at