Zitat Salzburg24 vom 22.11.2023:
"Pflegende Angehörige spielen eine entscheidende Rolle im Gesundheitssystem. Sie übernehmen die Betreuung und Pflege von Familienmitgliedern, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung Unterstützung benötigen. Und gerade sie brauchen Entlastung. Welche Angebote es im Land Salzburg für betreuende Familienmitglieder gibt und wie viel sich die Regierung das kosten lässt, lest ihr hier. [...] Zugang zur Kurzzeitpflege soll einfacher werden [...] Budget für Kurzzeitpflege bleibt gleich [...] Mobile Pflege als Entlastung für Angehörige [...]
Entscheidet man sich dafür, die alten oder kranken Familienmitglieder selbst zu Hause zu pflegen, stehen neben der aktuell diskutierten Kurzzeitpflege – die den Pflegenden ein paar Tage Entlastung ermöglichen soll – auch Angebote, wie etwa mobile Dienste – zur Verfügung. Sie helfen etwa bei der Versorgung der pflegebedürftigen Menschen und unterstützen die Angehörigen. Die mobilen Dienste umfassen folgende Leistungen:
Haushaltshilfe: Das Angebot der Haushaltshilfe unterstützt Menschen bei der Haushaltsführung, um den weiteren Verbleib in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Zu den Standardleistungen gehören etwa Reinigung der Wohnung, Einkaufen, Unterstützung bei der Körperpflege, An- und Auskleiden.
Hauskrankenpflege: Das Angebot der Hauskrankenpflege richtet sich an Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung Pflege brauchen. Dazu gehören zum Beispiel die Verabreichung von Injektionen, Verbandswechsel, Körperpflege, Bandagieren der Beine.
Eine Erhebung der Salzburger Arbeiterkammer im Dezember 2022 brachte zutage, dass etwa nur 23,3 Prozent der Pflegebedürftigen mobile Dienste in Anspruch nehmen. Die mobilen Dienste würden nicht in Anspruch genommen, weil zum einen das Personal fehle und andererseits die Kosten für eine professionelle Betreuung zu hoch sind. [...] Mehr Geld für die mobile Pflege [...]
Mögliche Entlastung finden pflegende Angehörige auch in der sogenannten Angehörigenentlastung. Stundenweise, regelmäßig und langfristig kann man sich über dieses Angebot eine Auszeit nehmen. Das Land Salzburg fördert die Angehörigenpflege unter folgenden Bedingungen:
* Pflege/Betreuung erfolgt durch nahe Angehörige im selben Haushalt
* Mindestens Pflegegeld der Stufe 3
* Ab 65 Jahren (bei diagnostizierter Demenz schon früher)
* Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg
* Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung gem. § 6 Abs 3 S.SHG
* Betreute Person kann nicht länger als 3 Stunden alleine gelassen werden
[...] Die Beratungsstellen der Pflegeberatung des Landes [...]"



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