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Zitat Profil vom 03.02.2024:

"Freitod-Verbot: Mehrere Pflegeheimbetreiber untersagen den Bewohnern per Hausordnung, assistierten Suizid in Anspruch zu nehmen. Nun schaltet sich die Volksanwaltschaft ein: Sterbehilfe sei ein Menschenrecht. Das gilt auch für konfessionelle Betreiber. [...]

Menschen mit unheilbaren Krankheiten können, nach einer Wartezeit von zwölf Wochen und zwei ärztlichen Checks, assistierten Suizid in Anspruch nehmen.

Doch obwohl das Sterbehilfeverbot mit 31. Dezember 2021 vom Verfassungsgerichtshof gekippt wurde, gibt es Orte, an denen der aufgehobene Paragraf 78 des Strafgesetzbuches weiterleben durfte. Die Verfassungsrichter hatten ihre Entscheidung damals mit dem Recht des Einzelnen auf freie Selbstbestimmung argumentiert, das auch die freie Entscheidung miteinschließt, sein Leben in Würde zu beenden. [...]"
https://www.profil.at/oesterreich/rechtswidrig-pflegeheime-v...
Quelle: profil.at


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