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Zitat ORF Salzburg vom 20.05.2024:

"Die gesetzliche Möglichkeit zu freiwillig gewählter Erwachsenenvertretung sollte öfter genutzt werden. Dieser Appell kommt vom Vertretungsnetzwerk. Drei Viertel der betroffenen psychisch Erkrankten oder geistig Beeinträchtigten bekommen per Gerichtsentscheid einen Vertreter.

Eine freiwillig gewählte Vertretung hätte Vorteile, ist das Vertretungsnetzwerk in Salzburg überzeugt. Im Bundesland Salzburg gibt es derzeit rund 1.500 Menschen mit einem immer auf drei Jahre bestellten Erwachsenenvertreter, der für sie auch Rechtsgeschäfte abschließen kann. Ein Großteil dieser Vertreter wird über Antrag beim Gericht in einem Clearingverfahren bestellt. [...]"

https://salzburg.orf.at/stories/3257759/
Quelle: salzburg.orf.at


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