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Zitat Österreichischer Behindertenrat vom 08.11.2024:

"Installationen und bauliche Maßnahmen, die altersgerechtes und barrierefreies Wohnen erleichtern, werden von der Stadt Wien in als Hauptwohnsitz verwendeten Wohnungen, Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern von Menschen ab einem Alter von 60 Jahren bis zu einer Höhe von 4.200 EUR gefördert. [...]"

https://www.behindertenrat.at/2024/11/stadt-wien-foerdert-ba...
Quelle: behindertenrat.at


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