Zitat ORF Tirol vom 12.04.2025:
"Seit Juli 2024 müssen Wahlärztinnen und Wahlärzte bezahlte Patienten-Rechnungen direkt beim Krankenversicherungsträger einreichen. Dies sei aber nur für Praxen mit mehr als 300 Honoraren pro Jahr möglich, kritisierte die Tiroler Ärztekammer. [...]"
https://tirol.orf.at/stories/3300979/Quelle: tirol.orf.at
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