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Barrierefreie Ordinationen - Suche

"Herzlich willkommen auf der Plattform, auf welcher Sie jene Ärztinnen und Ärzte in Ihrer Umgebung finden können, denen die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung nicht fremd sind.
In Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern von Behindertenverbänden ist es Ärztinnen und Ärzten österreichweit möglich, Angaben zur Ordination wie z. B. zu baulichen Gegebenheiten, Zugang und Serviceangebot in diesem Register einzutragen. Diese Angaben beruhen auf Selbsteinschätzung der Ärztinnen und Ärzte. Nachdem Begriffe wie »barrierefrei«, »Brailleschrift«, »rollstuhlgerechtes WC« usw. immer noch nicht ausreichend im Bewusstsein der Menschen verankert sind, wird darunter oft Unterschiedliches verstanden. Auf diese Weise werden Hindernisse manchmal nicht als solche erkannt oder übersehen.
Wenn eine Ordination in Wien mit einem goldenen Stern gekennzeichnet ist, bedeutet dies, dass genaue Messdaten vom Verein BIZEPS erhoben wurden. Alle weiteren Ordinationen welche mit einem goldenen Stern versehen sind, wurden von einem Behindertenverband des Landes eingesehen. [...]"

https://www.arztbarrierefrei.at/#/search

Bewohnervertretung

"Die Zulässigkeit von Freiheitsbeschränkungen in Alten- und Pflegeheimen, in Behinderteneinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen, in denen wenigstens drei psychisch kranke oder geistig behinderte Menschen ständig betreut oder gepflegt werden können (in bestimmten Fällen auch in Krankenanstalten) ist in Österreich seit 2005 im Heimaufenthaltsgesetz ausdrücklich geregelt. Mit 1. Juli 2018 findet das Heimaufenthaltsgesetz auch auf Einrichtungen zur Pflege und Erziehung Minderjähriger Anwendung. Damit wird einerseits das Grundrecht der Bewohner:innen dieser Einrichtungen auf persönliche Freiheit geschützt, andererseits aber auch eine rechtliche Absicherung für das Personal zur Vornahme notwendiger Maßnahmen geschaffen. Freiheitsbeschränkungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Auf Antrag der betroffenen Person oder ihrer Vertreterin bzw. ihres Vertreters wird dies vom Gericht überprüft.

Damit die betroffenen Personen ihre Rechte effektiv wahrnehmen können, werden von den nach dem Erwachsenenschutzvereinsgesetz anerkannten Vereinen Bewohnervertreter:innen namhaft gemacht. Diese sind besonders ausgebildet, von der Anstalt unabhängig und zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Die Einrichtungen sind verpflichtet, sämtliche Freiheitsbeschränkungen unverzüglich der Bewohnervertretung zu melden. [...]"

https://www.justiz.gv.at/service/patientenanwaltschaft-bewoh...
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