Zitat Kleine Zeitung/ Steiermark vom 11.01.2024:
"Interview. Die Angleichung des Pensionsalters der Frauen an jenes der Männer werde Arbeitslosigkeit und Altersarmut bewirken, sagt Kärntens ÖGB-Frauenvorsitzende Silvia Igumnov. [...] Mit Beginn dieses Jahres greift der Stufenplan zur Angleichung des Pensionsalters der Frauen an jenes der Männer. Wer zwischen 1. Jänner und 30. Juni 1964 geboren ist, darf somit erst ab dem Alter von 60,5 Jahren in Pension gehen. Für Frauen mit Geburtstag von 1. Juli bis 31. Dezember 1964 gelten bereits 61 Jahre – und so weiter. Nach dem 1. Juli 1968 Geborene müssen sich mit dem Regelpensionsalter von 65 Jahren abfinden. Ist die Regelung schon in den Köpfen der Frauen angekommen? [...] Wer mehr Jahre arbeitet, zahlt länger Beiträge in die Sozialversicherung ein und erwirbt somit den Anspruch auf eine höhere Pension. Bleibt eine Arbeitnehmerin bis 65 im Job, wird sie im Durchschnitt eine um 240 Euro höhere Monatspension haben. Hält sie zumindest bis zum derzeitigen tatsächlichen Antrittsalter der Männer von 63,2 Jahren im Job durch, beläuft sich das Plus auf 140 Euro. Das ist doch gut?
Viele – und ich spreche hier von vorwiegend weiblich besetzen Branchen wie der Pflege und dem Handel – werden es in Vollzeit ganz einfach nicht schaffen, den anstrengenden Job bis 65 zu machen. Sie schaffen es schon jetzt zum Teil nicht einmal bis 60. Daher gehört auch die Schwerarbeiterregelung ausgeweitet. Mit Gleichberechtigung zu argumentieren, ist unzulässig. Dann gehört die Gleichberechtigung gleichzeitig auch anderswo sichergestellt: bei der Haus- und Pflegearbeit zum Beispiel, die überwiegend von Frauen geleistet wird. Und natürlich beim Einkommen und der Höhe der Pension. Der Einkommensunterschied zwischen Männern und Frauen beträgt 16,9 Prozent, der Unterschied bei der Pension 40 Prozent. Für Kärnten hießt das konkret: Männer haben im Durchschnitt 1971,75 Euro Pension, Frauen 1219,71 Euro. Die Zahlen sind aktuell aus 2023. [...]"