Zitat OTS/ Amt der Niederösterreichischen Landesregierung vom 21.11.2025:
"LR Rosenkranz/LR Teschl-Hofmeister: Mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen in Niederösterreich [...] Ab 1. Jänner 2026 treten Änderungen der Richtlinie zur Persönlichen Assistenz im Freizeitbereich in Niederösterreich in Kraft. Trotz angespannter Budgetsituation war es ein Anliegen das Angebot zu erweitern. Die Weiterentwicklung umfasst mehrere wesentliche Punkte: Die Zugangsvoraussetzung wird von Pflegestufe fünf auf Pflegestufe vier herabgesetzt und der Zuschuss pro Assistenzstunde steigt von bisher 22 Euro auf 24 Euro. Zusätzlich werden Menschen mit schwerer Sinnesbeeinträchtigung neu in die Zielgruppe aufgenommen. Weder der Besuch einer Tagesstätte noch eine bestehende Erwachsenenvertretung stellen künftig ein Hindernis dar. Die Richtlinienänderungen werden am kommenden Dienstag in der Regierungssitzung beschlossen. [...]"



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