Zitat APA-OTS/ VertretungsNetz vom 29.03.2023:
"VertretungsNetz lieferte dem Verfassungsgerichtshof den Anlass zur Aufhebung des Sachleistungszwangs. [...] Der Gesetzgeber muss, wie der Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung sehr klar formuliert hat, »sicherstellen, dass das von ihm eingerichtete System der Sozialhilfe seinen eigenen Zweck – die Vermeidung und Bekämpfung sozialer Notlagen bei hilfsbedürftigen Personen – erfüllt.«. [...]"

