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Zitat MeinBezirk.at/ Steiermark - Deutschlandsberg vom 01.11.2023:

"Rechtzeitig vor Allerheiligen hat das Hospizteam der Betreuungsgruppe St. Stefan ob Stainz zu einem Infovortrag ins Stieglerhaus geladen [...] Dort referierte Paula Glaser, Leiterin der Hospizgruppe Admont-Gesäuse und eines Ethikstammtisches für Hospizmitarbeiter:innen, über das sensible Thema Sterbehilfe. [...]

In Österreich gibt es strikte Voraussetzungen für die Sterbeverfügung: Die Patientin bzw. der Patient muss volljährig, voll entscheidungsfähig sein und den expliziten Wunsch und die Freiwilligkeit zum assistierten Suizid äußern. Um Kurzschlussentscheidungen mit fatalen Folgen möglichst auszuschließen, hat der Gesetzgeber eine Wartefrist von zwölf Wochen vorgegeben. Zudem müssen zwei unabhängige Mediziner:innen (eine:r mit Fachausbildung in der Palliativmedizin) über die Möglichkeit informieren und aufklären. [...]

Assistierter Suizid ist in Österreich nur zulässig, wenn man an einer unheilbaren, zum Tode führenden Krankheit leidet oder an einer schweren, dauerhaften Erkrankung mit andauernden Symptomen leidet, wie z.B. Multiple Sklerose oder Amyotrophe Lateralskleros. Eine Sterbeverfügung ist nur ein Jahr gültig und danach zu erneuern. Ein Zurückziehen der Entscheidung ist jederzeit möglich. In der Steiermark kann eine Sterbeverfügung über die Patienten- und Pflegeombudschaft in Graz abgewickelt werden. Die Abgabe des Präparates darf nur in öffentlichen Apotheken erfolgen und wird nicht in Hausapotheken ausgehändigt. [...]"

https://www.meinbezirk.at/deutschlandsberg/c-lokales/sterbeh...
Quelle: meinbezirk.at


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