Suchmenü ausblenden


Suchmenü einblenden
Diese News ist älter als 1 Jahr
Zitat APA-OTS/ VertretungsNetz vom 12.02.2024:

"VertretungsNetz kritisiert: Keine gesetzliche Grundlage für »automatische« Erwachsenenvertretungen oder Bürgschaften. [...] Angehörige stehen oft unter sehr hohem Druck, stationäre Pflege zu organisieren, wenn Familienmitglieder zuhause nicht (mehr) betreut werden können. Doch bei der Anmeldung verlangen Behörden immer öfter eine bestehende Erwachsenen­vertretung oder aktive Vorsorgevollmacht – und zwar egal, ob zukünftige Bewohner:innen aktuell entscheidungsfähig sind oder nicht. [...] Ohne eingeschränkte Entscheidungsfähigkeit, etwa aufgrund einer demenziellen Erkrankung, darf aber für niemanden eine Erwachsenenvertretung einfach so bestellt bzw. errichtet werden. Die Entscheidungsfähigkeit muss individuell beurteilt werden. [...] Davon abgesehen ganz grundsätzlich: Die Anmeldung für einen Pflegeplatz ist eine sogenannte »Bedarfsbekundung« und kein Rechtsgeschäft. Eine rechtsgeschäftliche Entscheidungsfähigkeit kann daher nicht Bedingung dafür sein. Denn Bedarfsanmeldungen sind wenig konkret, sozusagen nur eine Reservierung: Lage, Zimmer und Ausstattung des Pflegeplatzes sind noch unbestimmt. Wer garantiert bei der meist langen Warteliste von oft mehreren hundert Personen, dass der Anmeldung ein konkretes Angebot folgt, das auch den Erwartungen und dem individuellen Bedarf entspricht? [...]"

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240212_OTS0018/ohn...
Quelle: ots.at


Sie sind hier: NewsNews

Weitere bestNET.Portale

powered by T3consult
Datenschutz-Erklärung