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Zitat APA-OTS/ Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) vom 27.06.2024:
"Die Kostenerstattung für die nach einem Wahlarztbesuch von den Patient:innen bezahlten Rechnungen wird ab 1. Juli 2024 einfacher. Künftig müssen Wahlärzt:innen die Kostenerstattung bei der Österreichischen Gesundheitskasse, BVAEB und SVS über die Softwarelösung WAH-Online elektronisch einreichen und nicht die Patient:innen selbst.
Die Details wurden nun auch zwischen Sozialministerium, ÖGK und ÖÄK vereinbart. Von der Regelung sind jene Wahlärzt:innen betroffen, die mehr als 300 unterschiedliche Patient:innen im Jahr betreuen. Auf diese Weise können 80 Prozent der bei der ÖGK eingereichten Wahlarztrechnungen direkt elektronisch übermittelt und so auch schnell bearbeitet werden. Der Zeitraum bis zur Kostenerstattung wird sich so deutlich verkürzen. Für Patient:innen von Wahlarzt-Ordinationen, die nicht von der verpflichtenden Übermittlung betroffen sind, besteht weiterhin die Möglichkeit, die Rechnungen selbst einzureichen. [...]"
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240627_OTS0103/ein...Quelle: ots.at
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