"Bei der Aufnahme in ein Altenwohn- und Pflegeheim gilt das Prinzip der Freiwilligkeit. Sie erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung der pflegebedürftigen Person bzw. der gesetzlichen Vertretung (Sachwalter/in). [...] Wenn die eigenen Mittel (z.B. Pension und Pflegegeld) nicht ausreichen, um die Heimkosten selbst zu tragen, kann bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt werden. [mittels eines Antrags auf Gewährung von Leistungen nach dem Burgenländischen Sozialhilfegesetz ...]"https://www.burgenland.at/themen/pflege/altenwohn-und-pflege...
"Durch die Etablierung eines regionalen Pflege- und Betreuungsstützpunktsystems soll eine flächendeckende, gemeindenahe Versorgung der Bevölkerung im Burgenland für Leistungen der mobilen Pflege und Betreuung, Leistungen im Rahmen der Seniorentagesbetreuung (STB) sowie für Leistungen im Rahmen des »Wohnen im Alter« sichergestellt und eine Effizienzsteigerung aus versorgungstechnischer, personeller und wirtschaftlicher Sicht gewährleistet werden. Für die flächendeckende Ausrollung soll das Burgenland auf Basis einer Studie durch die EPIG GmbH - Entwicklungs- und Planungsinstituts für Gesundheit in 28 Regionen mit je einem Hauptstützpunkt und Stützpunkten in Subregionen (insgesamt somit 71 Stützpunkte, davon 28 Hauptstützpunkte), die sich aus den umliegenden Gemeinden ergeben und eine Zielgröße von ca. 4.000 Einwohnern haben, eingeteilt werden. [...]"https://www.burgenland.at/themen/pflege/regionales-pflegestu...
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