Zitat APA-OTS/ Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz vom 27.06.2024:
"Die Abgeordneten stimmten zum Teil mehrheitlich, zum Teil einstimmig dafür, dem AMS im Hinblick auf die geplante Ausweitung des Pflegestipendiums zusätzliche Mittel aus dem Sozialministerium zu überweisen, die Kompetenzen von Heimhelfer:innen auszuweiten und bei der Nostrifizierung ausländischer Pflegeausbildungen einschlägige Berufserfahrungen stärker zu berücksichtigen.
Zudem sollen die Daten aus dem Pflegegeldinformationssystem PFIF künftig auch für die Förderabwicklung der 24-Stunden-Betreuung und - in pseudonymisierter Form - für Projekte der Gesundheit Österreich wie das Demenzqualitätsregister oder das Pflegereporting freigegeben werden. Zeiten der Pflegekarenz und der Pflegeteilzeit sind für die pensionsrechtliche Mindestversicherungszeit in Hinkunft in jedem Fall als Erwerbsjahre zu zählen.
Neu ist außerdem, dass eine Versehrtenrente nicht mehr zu Kürzungen bei der Ausgleichszulage und bei der Sozialhilfe führen wird. Zudem soll das Mindestalter für Fach-Sozialbetreuer:innen und diplomierte Sozialbetreuer:innen auf 18 Jahre herabgesetzt werden. [...]"