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Zitat Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) vom 04.09.2024:

"Höhere Honorare für Pflegegeldbegutachtung - Ersatzpflege nun auch tageweise [...]
490.000 Menschen in Österreich erhalten Pflegegeld. Die Höhe liegt zwischen 192 und 2.061,80 Euro pro Monat und hängt vom notwendigen Pflegeaufwand ab. Dieser wird bei einer Begutachtung von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer diplomierten Pflegekraft festgestellt. [...]

Das Honorar für Begutachtungen lag für Pflegepersonal bisher aber 20 Euro unter jenem für begutachtende Ärtzt:innen. [...] Künftig erhalten Pflegekräfte für die Einstufung von Pflegebedürftigen beim Pflegegeld das gleiche Honorar wie Ärztinnen und Ärzte. [...] Ab 01. Oktober erhalten alle Begutachter:innen einheitlich 90 Euro. [...]

Verbesserungen gibt es auch für pflegende Angehörige: Sie erhalten seit 01. September schon ab dem ersten Tag Kostenersatz für eine Ersatzpflege. [...]"

https://www.sozialministerium.at/Services/Neuigkeiten-und-Te...
Quelle: sozialministerium.at


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