"In Deutschland leben zurzeit 18,5 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund, davon sind über 1,8 Millionen älter als 65 Jahre (Statistisches Bundesamt, 2016). Eine Studie des Robert Koch-Instituts (2008) kam zu dem Ergebnis, dass Migrantinnen und Migranten ab 55 Jahren höhere Gesundheitsrisiken aufweisen als vergleichbare Gruppen aus der Aufnahmegesellschaft. Dies liegt vor allem daran, dass sie ein höheres Armutsrisiko und einen geringeren sozialen Status haben als andere ältere Menschen. Deshalb „altern“ Menschen mit Migrationshintergrund schneller und ihr Risiko steigt, an einer Demenz zu erkranken. Auch fand die Studie heraus, dass der Zugang zur gesundheitlichen Versorgung für Migrantinnen und Migranten schlechter ist.
Daher ist es seitens des Unterstützungssystems dringend erforderlich, Migrantinnen und Migranten und ihre Angehörigen stärker in den Blick zu nehmen und Versorgungsstrukturen zu entwickeln, die auf sprach- und kulturspezifische Bedürfnisse der Betroffenen und ihrer Angehörigen eingehen, um Menschen mit Migrationshintergrund den Zugang zu erleichtern. [...]"https://www.demenz-und-migration.de/
"Wir ermöglichen die beste Betreuung Ihrer Angehörigen in der Geborgenheit der eigenen vier Wände. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, qualifiziertes, deutschsprechendes Betreuungspersonal aus Lettland, Litauen und Rumänien zu vermitteln. Für uns steht der Mensch im Vordergrund, denn jeder Mensch ist einzigartig und seine Bedürfnisse sowie die Lebenslage sind unterschiedlich. Da wir bemüht sind, für Ihre Angehörigen die am besten geeignete Betreuungskraft zu finden, beträgt der Vermittlungsprozess ein bis zwei Wochen.
Wir informieren Sie gerne und unterstützen Sie bei Fragen rund um Pflegestufe, Förderung oder Kosten. [...]"https://24h-betreuung.at/
"Die vom Land geförderte Kurzzeitpflege in einem Heim soll Personen, die nahe Angehörige pflegen, kurzzeitig – wie der Name schon sagt – entlasten. Die Inanspruchnahme gilt für Pflegebedürftigkeit ab der Pflegestufe 3 bzw. bei demenzieller Entwicklung (Nachweis durch ärztliches Attest) ab Pflegestufe 2 für maximal 28 Tage pro Jahr. Die Zuweisung erfolgt seit dem 01.01.2021 über das Land Kärnten, Abteilung 5 – Gesundheit und Pflege. Die Anträge sind dementsprechend dort einzubringen. [...]"https://gps-ktn.at/pflege-und-betreuung/unterstuetzung-fuer-...
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