"Waldviertler Gemeinden werden Pflege.fit. So nennt sich ein Projekt, das mittels Community Nurses auf die wesentlichste Herausforderung des Waldviertels reagiert - auf die ALTERNDE GESELLSCHAFT. [...] Ziel ist es, für Menschen - auch in kleinen Orten - die Möglichkeit zu schaffen, möglichst lange selbstbestimmt den eigenen Wohnraum nutzen zu können. [...]
Dazu braucht es gut qualifizierte Personen wie die Community Nurses, um
• gezielt Bedarfserhebungen durchzuführen, damit die Angebote zum Bedarf passen
• im Vorfeld der Pflege Infos und gesundheitsfördernde Maßnahmen bereitzustellen
• Beratungs- & Informationstätigkeit für die Zielgruppe 75plus und deren Angehörige anzubieten
• Menschen rund um die Pensionierung Informationen und gesundheitsfördernde Aktivitäten
nahe zu bringen, um den Pflegebedarf zu vermeiden bzw. hinauszuzögern
• die Kooperation mit Gesundheits-, Pflege- und Betreuungseinrichtungen zu optimieren, damit
Parallelstrukturen vermieden werden und ein Pflegenetzwerk entsteht.
In den Gemeinden Eisgarn und Reingers wird diese Aufgabe von [...] erledigt. [...]"https://www.reingers.gv.at/Unsere_Gemeinde/Gesundheit_Sozial...
Angebote für Seniorinnen und Senioren: "Mobile Pflege & Betreuung, 24-Stunden-Betreuung, Haushaltsservice, Logopädie, Ergo-, Physio-Therapie zu Hause, Betreuung von Menschen mit Demenz, Tagesbetreuung, Mahlzeit - Essen auf Rädern, Angehörigen-Entlastungs-Dienst, Besuchs-Dienst, Beratung zu Barrierefreies Bauen und Wohnen, Demenz-Selbsthilfegruppe, Demenz-Abklärung, Kurse für pflegende Angehörige, Sozial-Beratung, Betreubares Wohnen, Betreutes Wohnen, Haushalts-und Bügel-Service [...]" In den Bezirken werden unterschiedliche Dienste angeboten.https://www.volkshilfe-ooe.at/seniorinnen-senioren/
Informationsseite der Bundesregierung zum Widerspruchsrecht der Organspende [...] "Regelungen über die Organentnahme [...] In Österreich zählt auch der Widerspruch der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters vor dem Tod der betroffenen Person als Widerspruch (z.B. bei Kindern und Personen unter Sachwalterschaft). Deshalb bezeichnet man die österreichische Regelung zur Organentnahme bei Verstorbenen auch als »erweiterte Widerspruchslösung« im Gegensatz zur »engen Widerspruchslösung«, bei der nur die betroffene Person selbst widersprechen darf. In der Praxis versuchen Krankenanstalten auch in Fällen, in denen kein Widerspruch vorliegt, die Zustimmung der Angehörigen einer hirntoten Person vor der Organentnahme zu erhalten. Eine gesetzliche Verpflichtung zu diesem Vorgehen besteht nicht. [...]"https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/gesundheit/organtran...
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