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News > Parlament: TOP im Nationalrat am 7. Juli 2022

Zitat APA-OTS/ Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz vom 04.07.2022:

"Pflegereform, Tierschutzgesetz, Abschaffung der Impfpflicht, Parteiengesetz, Finanzvorlagen [...] Gesetzespaket zur Pflegereform [...] Mit vier Gesetzesinitiativen wollen die Koalitionsparteien wesentliche Teile der von der Regierung angekündigten Pflegereform umsetzen. Diese sehen unter anderem vor, die Befugnisse von Pflegeassistent:innen und Pflegefachassistent:innen auszuweiten, einen Pflegebonus für pflegende Angehörige einzuführen und den Demenz-Zuschlag beim Pflegegeld von 25 Stunden auf 45 Stunden zu erhöhen. Zudem will der Bund den Ländern 520 Mio. € für Gehaltserhöhungen für Pflegepersonal sowie 225 Mio. € für Ausbildungszuschüsse zur Verfügung stellen.

Pflegeassistent:innen soll es demnach künftig gestattet sein, bestimmte laufende Infusionen an- und abzuschließen, wenn das für einen Toilettengang oder pflegerische Maßnahmen nötig ist. Pflegefachassistent:innen werden künftig auch subkutane Injektionen und Infusionen verabreichen sowie Venen- bzw. Hautkanülen legen bzw. entfernen dürfen. Außerdem wird die Bestimmung, wonach Pflegeassistent:innen nur noch bis Ende 2024 in Krankenanstalten tätig sein dürfen, aufgrund des hohen Bedarfs an Pflegepersonal aus dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz gestrichen.

Der jährliche Pflegebonus von 1.500 € soll Personen gebühren, die für die Pflege eines nahen Angehörigen bzw. einer nahen Angehörigen ihren Job aufgegeben haben bzw. als pflegende:r Angehörige:r versichert sind. Voraussetzung ist der Bezug von Pflegegeld zumindest in Stufe 4 durch die pflegebedürftige Person. Zudem winkt Familien mit erheblich behinderten Kindern eine monatliche Entlastung von 60 €, da die erhöhte Familienbeihilfe nicht mehr auf das Pflegegeld angerechnet wird. Die Fristen für Beantragung von Pflegekarenzgeld werden verlängert.

Für Erstausbildungen im Pflegeberuf soll es ab September einen steuer- und abgabenfreien Ausbildungszuschuss in der Höhe von 600 € geben. Umzusetzen ist dieser Teil des Pflegepakets allerdings von den Ländern, mit dem vorliegenden Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetz werden lediglich die Rahmenbedingungen für die finanziellen Zuschüsse des Bundes von insgesamt 225 Mio. € in den Jahren 2022 bis 2025 geregelt.

Auch die angestrebte Gehaltserhöhung für Pflegepersonal liegt in der Verantwortung der Länder. Der Bund stellt dafür für die Jahre 2022 und 2023 jeweils 260 Mio. € bereit. Gemäß den Vorgaben sind die Mittel für die Verringerung bestehender Gehaltsunterschiede für gleiche Tätigkeiten und für die Abgeltung zusätzlicher Aufgaben durch Kompetenzerweiterungen zu verwenden, wobei Details auf Basis kollektivvertraglicher Vereinbarungen geregelt werden sollen. [...]"

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220704_OTS0149/par...
Quelle: APA-OTS


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