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Zitat APA-OTS/ ÖVP Parlamentsklub vom 27.06.2024:

"Weitere Verbesserungen in der Pflegeausbildung und für pflegende Angehörige im Sozialausschuss . [...]

»Die Reform der Pflege ist eine Investition in unsere Zukunft. Zu den bisherigen Maßnahmen wie Gehaltszuschüssen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege, eine sechste Urlaubswoche für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab 43 Jahren, einen Ausbildungszuschuss von 600 Euro oder dem Angehörigenbonus setzen wir nun weitere wichtige Schritte: Diese umfassen alle Bereiche von Pflege und Betreuung – von diplomierten Pflegekräften über Sozialbetreuungsberufe und der 24-Stunden-Betreuung bis hin zu pflegenden Angehörigen.

Mehr Tempo und Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse ebenso wie die verbesserte finanzielle Unterstützung bei der Ausbildung der Pflegekräfte sorgen dafür, dass Pflegekräfte rasch und gut einsetzbar sind.« Das sagte heute, Donnerstag, ÖVP-Abg. Michael Hammer anlässlich der heutigen Sitzung des Sozialausschusses. Bei dem Ausschuss werden - nach den Pflegereformen 2022 und 2023 – Teile für ein weiteres Maßnahmenpaket gesetzt. [...]

Hammer umriss folgende Eckpunkte der gesamten Reform im Rahmen der Pflegeausbildung:

* Pflegestipendium für Umsteigerinnen und Umsteiger, die ein Studium für Gesundheits- und Krankenpflege an Fachhochschulen absolvieren.

* Kompetenzstelle für schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Die Berufsanerkennungsförderung des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) im Bereich Pflege wird für Studien- und Ausbildungsbeiträge auf bis zu 2.500 Euro erhöht. Die Nostrifikation wird praxisorientierter und -tauglicher.

* Moderne Standards und erweiterte Kompetenzen für Sozialbetreuungsberufe: Heimhelferinnen und Heimhelfer sollen künftig zum Beispiel auch Augen- und Ohrentropfen verabreichen oder Blutdruck messen dürfen.

* Mehr Transparenz bei der Abrechnung von 24-Stunden-Betreuungsverträgen: Vermittlungsagenturen müssen künftig bei der ersten Kontaktaufnahme und in ihren Werbeunterlagen ein Kostenblatt zur Verfügung stellen. Es müssen beispielsweise der Preis der Vermittlungstätigkeit, die Leistungen der Vermittlungsagentur unter Angabe der anfallenden Kosten, die Gesamtkosten sowie die Zahlungsmodalitäten angeführt werden. [...]"
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240627_OTS0199/ham...
Quelle: ots.at


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