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News > 20 Maßnahmen und eine Milliarde Euro: Die Details der Pflegereform

Zitat tips.at/ Oberösterreich - Linz Stadt vom 12.07.2022:

"Die Bundespflegereform bringt wesentliche Maßnahmen zur Absicherung der oö. Langzeitpflege. So wurde die Forderung aus OÖ, Sozialberufe beim Ausbildungsstipendium mit Gesundheitsberufen gleichzustellen, erfüllt. Für Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer (VP) und ÖVP-Klubobmann August Wöginger geht es jetzt darum, sofort mit den Verhandlungen zum angekündigten zweiten Pflegepaket des Bundes zu starten. [...]

Die 20 Maßnahmen der Pflegereform

Der Nationalrat beschloss mit Stimmen von ÖVP, Grüne und FPÖ in der Sitzung am 7. Juli die ersten Teile der Pflegereform – mit einem Volumen von einer Milliarde Euro.

1. Gehaltszuschlag für Beschäftigte: Mehr Gehalt für jede einzelne und für jeden einzelnen Beschäftigten in der Pflege: Der Bund stellt zur Attraktivierung des Pflegeberufs bis Ende 2023 insgesamt 570 Millionen Euro für die Erhöhung der Gehälter von Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pflegern, Pflegeassistentinnen/Pflegeassistenten, Pflegefachassistentinnen/Pflegefachassistenten sowie für Heimhilfen und Behindertenbegleiterinnen und –begleiter zur Verfügung. Die Auszahlung könnte voraussichtlich als monatlicher Gehaltsbonus erfolgen. Die Mittel werden gemeinsam von den Ländern und Sozialpartnern verteilt.

2. Entlastungswoche Pflege: Dringend benötigte Erholung bringt eine zusätzliche Entlastungswoche. Als Maßnahme des Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutzes erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Pflegeassistenz, der Pflegefachassistenz und im gehobenen Dienst ab dem 43. Geburtstag eine zusätzliche Entlastungswoche. Diesen Anspruch haben alle als Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigten Pflegekräfte, unabhängig von der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit, zusätzlich zur fünften Urlaubswoche.

3. Für Nachtarbeit in allen Pflegeheimen (stationäre Langzeitpflege) wird es künftig generell zwei Stunden extra Zeitausgleich für Nachtdienste geben, die mindestens sechs Stunden dauern.

4. Kompetenzerweiterungen gibt es für Pflegeassistentinnen/Pflegeassistenten: Sie dürfen künftig beispielsweise Infusionen anschließen und Injektionen geben. 2

5. Entfristung Pflegeassistenz: Die Befristung des Berufs der Pflegeassistenz bis Ende 2024 wird aufgehoben. Schon jetzt ist aufgrund der Zwischenevaluierung klar, dass diese Tätigkeiten weiter gebraucht werden.

6. Erleichterungen für ausländische Pflegekräfte: Der Zugang zum Pflegeberuf in Österreich für ausländische Pflegekräfte wird erleichtert. Für abgeschlossene Ausbildungen und Alter (bis 50 Jahre) gibt es mehr Punkte. Wer in Österreich eine Pflegeausbildung absolviert hat, darf dann hier auch in der Pflege arbeiten.

7. Pflegelehre: Es wird im Bereich Pflege zusätzlich zu den bisherigen Ausbildungen – vorerst als Pilotprojekte – in ganz Österreich eine Pflegelehre geben. Die Lehre wird vier bzw. drei Jahre dauern und mit einem Lehrabschluss als Pflegefachassistenz oder Pflegeassistenz enden. Er ermöglicht auch den Zugang zur Ausbildung zur/zum Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegerin und -pfleger an einer Fachhochschule. Im vierten Lehrjahr soll das Lehrlingseinkommen ca. 1.500 Euro pro Monat betragen.

8. Überführung der Schulversuche zu Pflegeassistenzberufen ins Regelschulwesen: Im Rahmen eines Schulversuchs werden an dreijährigen berufsbildenden mittleren Schulen und fünfjährigen berufsbildenden höheren Schulen seit 2020/21 österreichweit insgesamt rund 600 Schülerinnen und Schüler ausgebildet. Ab dem Schuljahr 2023/24 soll diese Ausbildungsform in das Regelschulwesen übernommen werden.

9. Ausbildungsbeitrag: Wer eine Erstausbildung in einem Pflegeberuf macht, erhält einen Ausbildungsbeitrag von zumindest 600 Euro netto pro Monat für Ausbildungen in Gesundheits- und Krankenpflegeschulen und Fachhochschulen. Auszubildende in Sozialbetreuungsberufen und an berufsbildenden Schulen erhalten 600 Euro für einen Teil der Ausbildungszeit, insbesondere Praktika. Der Bund stellt den Ländern zu diesem Zweck insgesamt 225 Millionen Euro für drei Jahre zur Verfügung, um zwei Drittel der so entstehenden Kosten abzudecken.

10. Pflegestipendium: Personen, die an einer vom AMS geförderten Ausbildung zum Umstieg in einen Pflegeberuf wie Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz oder an einer Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege teilnehmen, erhalten ab 2023 ein Pflegestipendium. Das Pflegestipendium wird zumindest 1.400 Euro pro Monat betragen. Beim AMS werden bis zu 1.000 zusätzliche Ausbildungsplätze vergeben.

11. Erleichterungen bei der Zuwanderung von ausgebildeten Fachkräften: Sie erhalten einfacher die Rot-Weiß-Rot-Card, also die Arbeitserlaubnis samt Aufenthaltstitel. Außerdem erleichtert die Bundesregierung die Anerkennung von ausländischen Ausbildungen. Die hohen Qualitätsstandards bleiben sichergestellt. Pflege-kräfte erhalten die Möglichkeit, als Pflegeassistenz oder Pflegefachassistenz tätig zu werden, bis die Nostrifikation abgeschlossen ist

12. Durchlässigkeit erhöhen: Es wird ein bedingter Rechtsanspruch auf Weiterbildung im Berufsleben geschaffen. Menschen in der Pflege können zukünftig in der Arbeitszeit eine weiterführende und/oder kompetenzerweiternde Ausbildung absolvieren. Das AMS ersetzt der Dienstgeberin/dem Dienstgeber 75 Prozent der Lohnfortzahlung.

13. Pflegekarenzgeld: Künftig besteht drei Monate Rechtsanspruch auf Pflegekarenz statt bisher ein Monat. Voraussetzung ist, dass dieser Rechtsanspruch in einem Kollektivvertrag oder einer Betriebsvereinbarung vorgesehen ist. Die Antragsfrist auf Pflegekarenzgeld wird auf einen Monat verlängert, auch wenn die Maßnahme bereits beendet wurde. Zusätzlich wird die Frist zur Antragstellung bei noch laufender Pflegekarenz auf bis zu zwei Monate verlängert.

14. Zuwendungen für die Ersatzpflege: Förderfähig ist künftig schon eine Ersatzpflege über ein Wochenende (mindestens drei Tage), nicht erst, wenn die Ersatzpflege eine ganze Woche dauert. Das hilft pflegenden Angehörigen, wenn sie aufgrund von Krankheit, Kur, Urlaub oder sonstigen Gründen vorübergehend verhindert sind.

15. Pflegekurse für pflegende Angehörige: Es werden Zuwendungen zu den Kosten von Pflegekursen für pflegende Angehörige ermöglicht.

16. Ausweitung des Angehörigengesprächs: Künftig erfolgt eine erneute Ausweitung des kostenlosen Angehörigengesprächs auf fünf Gesprächstermine.

17. Entfall der Anrechnung der erhöhten Familienbeihilfe auf das Pflegegeld: Die erhöhte Familienbeihilfe wird nicht mehr auf das Pflegegeld angerechnet. Von dieser Maßnahme profitieren rund 45.000 Personen, die 60 Euro pro Monat mehr erhalten.

18. Demenz-Zuschlag: Für die Einstufung zum Pflegegeld bei Menschen mit schweren psychischen Behinderungen oder Demenz werden künftig statt 25 Stunden 45 Stunden pro Monat extra angerechnet. Damit stehen 20 Stunden zusätzlich pro Monat für die Pflege und Betreuung zur Verfügung. Dadurch wird in den meisten Fällen auch das Pflegegeld erhöht.

19. Angehörigenbonus: Ab Pflegestufe 4 erhalten pflegende Angehörige und Personen im Pensionsalter eine jährliche Sonderzuwendung in der Höhe von 1.500 Euro ab dem Jahr 2023.

20. Förderung der 24h-Betreuung: Durch eine Verbesserung der arbeitsrechtlichen Bedingungen soll eine Attraktivierung der unselbstständigen Beschäftigung der 24h-Betreuung geschaffen werden. Die 24h-Pflege könnte künftig für bis zu drei Personen im gleichen Haus im Anstellungsverhältnis zu einer öffentlichen Körperschaft oder gemeinnützigen Organisation möglich sein. Dazu werden die Sozialpartner ersucht, ein Modell zu vereinbaren – insbesondere, um eine EU-konforme Arbeitszeit sicherzustellen. In diesem Zusammenhang sollen auch die Zuschüsse zur 24h-Betreuung erhöht werden. Für eine Anpassung der Zuschüsse sind 16 Millionen Euro reserviert. Dies muss mit den Bundesländern abgeklärt werden. Ein konkretes Modell soll im Herbst 2022 umgesetzt werden. Die selbstständige 24h-Betreuung ist davon unberührt und bleibt zusätzlich bestehen. [...]"

https://www.tips.at/nachrichten/linz/wirtschaft-politik/5730...
Quelle: tips.at


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