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Zitat Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) vom 29.05.2024:
"Ausweitung des Pflegestipendiums – Errichtung einer Kompetenzstelle für Nostrifizierungen – leichterer Zugang zu Sozialbetreuungsberufen. [...]
Künftig ist ein Pflegestipendium auch für das Studium an Fachhochschulen möglich. Eine Kompetenzstelle bringt eine raschere Anerkennung ausländischer Abschlüsse von diplomiertem Pflegepersonal. Mit einer 15a-Vereinbarung werden bundesweite Standards für Sozialbetreuungsberufe geschaffen und Kompetenzen von Heimhilfen erweitert. [...]
Die Zahl älterer Menschen wächst. Damit verbunden steigt auch der Bedarf an Betreuung und Pflege und an qualifiziertem Personal. Um für alle Pflegebedürftigen ein hochwertiges und leistbares Angebot zu sichern, hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren eine Vielzahl an Maßnahmen gesetzt - etwa Gehaltszuschüsse für Mitarbeiter:innen in der Pflege, eine sechste Urlaubswoche für Mitarbeiter:innen ab 43 Jahren, ein Ausbildungszuschuss von 600 Euro und ein Pflegestipendium für Umsteiger:innen von mindestens 1500 Euro pro Monat. Auch die Förderung für die 24-Stunden-Betreuung und der Angehörigenbonus wurden deutlich erhöht. Im Finanzausgleich wurden die Maßnahmen langfristig gesichert. [...]"
https://www.sozialministerium.at/Services/Neuigkeiten-und-Te...Quelle: sozialministerium.at
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