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Zitat APA-OTS/ Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz vom 01.07.2024:

"Tierschutznovelle, Telearbeit, Pflegestipendium, Grün-Gas-Quote, Bahnverkehr, Zivildiener, ID Austria [...] Neue Aufgaben für Bundesamt für Verbrauchergesundheit [...]

Neue rechtliche Grundlagen für MTD-Berufe

Im Fokus eines umfassenden Gesetzesvorschlags von ÖVP und Grünen steht die zeitgemäße Gestaltung der Berufsbilder und der Einsatzbereiche der Angehörigen der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Berufe). Diese werden nunmehr unter der neuen Bezeichnung »gehobene medizinisch-therapeutisch-diagnostische Gesundheitsberufe« zusammengefasst. Durch die Überführung der Sonderausbildungen (Spezialisierungen) in den tertiären Bereich sollen Möglichkeiten zur Höherqualifizierung eröffnet werden. Analog zu anderen Gesundheitsberufen werden auch die Berufspflichten aktualisiert und neue Entwicklungen einbezogen. So werden etwa die Möglichkeit von Online-Behandlungen und -Beratungen sowie die Verpflichtung zu einer Berufshaftpflichtversicherung verankert. Weiters soll ein MTD-Beirat eingerichtet werden, der neben beratenden Aufgaben auch für die Erarbeitung von Standards für Fortbildungen zuständig sein wird. Im Zuge der Novellierung werden auch die Berufsausübungsregelungen für Trainingstherapeut:innen aktualisiert und im Sinne der angestrebten freiberuflichen Berufsausübung berufsrechtliche Schranken abgebaut. Im Ausschuss waren ÖVP, Grüne und NEOS für die Neuerungen. [...]

Änderungen im Medizinproduktegesetz

Durch Änderungen im Medizinproduktegesetz soll primär den Vorgaben einer EU-Verordnung Rechnung getragen werden. Konkret werden Regelungslücken bei der weiteren Bereitstellung auf dem Markt von bereits in Betrieb genommenen Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika geschlossen. Auch diese Regierungsvorlage passierte den Gesundheitsausschuss mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS.

Unentgeltliche Abgabe von Arzneimitteln durch das Rote Kreuz

Mit einem weiteren Antrag soll rechtlich verankert werden, dass das Österreichische Rote Kreuz und seine Zweigvereine im Rahmen ihrer humanitären Tätigkeit Arzneimittel unentgeltlich an Bedürftige abgeben können. Die geltende Rechtslage, die einen Apothekenvorbehalt vorsieht, ließ dafür bis dato keinen Spielraum. Von der Regelung umfasst sind alle Arten von Arzneimitteln - auch rezeptpflichtige bei Vorlage einer entsprechenden Verschreibung. Außerdem soll der im Vorjahr beschlossene Infrastruktursicherungsbeitrag für Arzneimittel-Großhändler um ein Jahr bis zum 31. August 2025 verlängert werden. Auch diese Novelle hat gute Chancen auf einen Beschluss im Plenum: Im Ausschuss stimmten ÖVP, SPÖ und Grüne dafür.

Elektronischer Impfpass geht in Vollbetrieb [...] Mehr Geld für das AMS zur Ausweitung des Pflegestipendiums [...] Sozialversicherungsänderungsgesetz 2024 [...] Neu ist, dass Pensionsleistungen und andere aus der Sozialversicherung resultierende Leistungen künftig nicht nur wie schon jetzt bei einer Haft im Inland oder in einem anderen EU-Staat, sondern auch in einem Drittstaat ruhen sollen. Außerdem sollen Zeiten der Pflegekarenz, der Pflegeteilzeit und der Begleitung von Kindern zu Rehaaufenthalten in Bezug auf die pensionsrechtliche Mindestversicherungszeit künftig als Versicherungsmonate aufgrund einer Erwerbstätigkeit gelten. Weitere Punkte betreffen die Berücksichtigung der Langzeitversichertenregelung bei der Berechnung der Hinterbliebenenpension und die Übernahme der Kosten von Chemo- und Strahlentherapien für BSVG-Versicherte. [...] Berufsbezeichnung »Sozialpädagog:in« [...]

Mehr Befugnisse für Heimhelfer:innen

Eine vom Sozialausschuss einhellig gebilligte Bund-Länder-Vereinbarung sieht vor, das Mindestalter für Fach-Sozialbetreuer:innen und für diplomierte Sozialbetreuer:innen auf 18 Jahre herabzusetzen und die Befugnisse von Heimhelfer:innen auszuweiten. Heimhelfer:innen, die das Modul »Unterstützung bei der Basisversorgung« absolviert haben, sollen demnach künftig - auf Anweisung von Gesundheitspersonal - auch Blutdruck, Puls und Temperatur messen, Blutzucker mittels digitaler Geräte kontrollieren und bei der Verabreichung von ärztlich verordneten Augen-, Nasen- und Ohrentropfen behilflich sein dürfen. Zu diesem Zweck werden die theoretische und die praktische Ausbildung verlängert. Gleichzeitig kommt es bei der Grundausbildung von Heimhelfer:innen zu Verschiebungen zwischen einzelnen Ausbildungsinhalten. Begründet werden die Maßnahmen mit dem bestehenden Mangel an Fachkräften und Erfahrungen in der Praxis.

In Kraft treten sollen die neuen Bestimmungen mit 1. Jänner 2025, sofern zumindest fünf Länder bis dahin das landesgesetzliche Genehmigungsverfahren abgeschlossen haben.

Stärkung der Behindertenanwaltschaft [...] Leistungen für Verbrechensopfer [...] Anhebung der Zuverdienstgrenze bei Familien- und Studienbeihilfe [...] Rechtliche Rahmenbedingungen für Telearbeit [...]"

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240701_OTS0165/par...
Quelle: ots.at


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